Bewerbungskosten: Was das Amt übernehmen kann
Agentur für Arbeit und Jobcenter können Kosten für deine Bewerbungen übernehmen. Das ist eine Ermessensentscheidung, kein fester Anspruch. Hier steht, wie es abläuft und worauf du achten musst.
Stand: 03.10.2026
Was ist das Vermittlungsbudget?
Das Vermittlungsbudget ist in § 44 SGB III geregelt. Das Jobcenter nutzt es über § 16 SGB II für Menschen im Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld). Übernommen werden können unter anderem Bewerbungskosten und Reisekosten zum Vorstellungsgespräch.
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, ist eine Ermessensentscheidung deiner Vermittlerin oder deines Vermittlers.
Kosten für die Erstellung deiner Unterlagen durch einen Dienstleister können im Einzelfall übernommen werden. Auch das ist eine Ermessensentscheidung. Plane deshalb nicht fest damit.
Wer kann es nutzen?
Zuständig ist die Agentur für Arbeit (SGB III) oder das Jobcenter (SGB II), je nachdem, bei wem du gemeldet bist oder wer dich betreut.
In 5 Schritten zum Antrag
Stell deinen Antrag, bevor dir Kosten entstehen. Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
-
Mit deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler sprechen
Sag, dass du Unterstützung bei deinen Bewerbungsunterlagen nutzen möchtest, und frag, was für den Antrag gebraucht wird.
-
Antrag stellen, vor dem Kauf
Den Antrag kannst du online im eService der Bundesagentur für Arbeit stellen. Du gibst zuerst die geschätzten Kosten an und reichst die Rechnung später nach. Frag deine Stelle, welche Angaben sie zu den Kosten braucht.
Zum Online-Antrag im eService der Bundesagentur für Arbeit -
Entscheidung abwarten
Warte die Entscheidung ab. Erst wenn du den Bescheid hast, weißt du, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden können.
-
Kaufen
Erst danach kaufst du. Bewahre die Rechnung auf.
-
Rechnung einreichen
Reiche die Rechnung bei der Stelle ein, die deinen Antrag bearbeitet hat.
Von der Steuer absetzen
Bewerbungskosten sind Werbungskosten. Du kannst sie in deiner Steuererklärung angeben (Anlage N). Beträge, die dir Agentur oder Jobcenter erstattet haben, kannst du nicht zusätzlich absetzen. Absetzbar ist nur, was du selbst getragen hast: der Paketpreis abzüglich der Erstattung.
Für Bewerbungen gibt es Pauschalen je Bewerbung. Die Höhe richtet sich nach der Praxis des Finanzamts.
Wie sich das bei dir auswirkt, hängt von deiner Steuersituation ab. Frag im Zweifel beim Finanzamt oder in einer Steuerberatung nach.
Bewerbungskosten-Pauschale mit Nachweis
Manche Agenturen und Jobcenter übernehmen eine Pauschale je nachgewiesener Bewerbung. Die Höhe ist je Agentur und Jobcenter unterschiedlich, und es bleibt eine Ermessensentscheidung. Ob auch Online-Bewerbungen berücksichtigt werden, entscheidet die Stelle.
Den Nachweis führst du selbst. Mit Pebio kannst du deine Bewerbungsliste als CSV-Datei exportieren und als Grundlage für deinen Nachweis nutzen, im Kundenportal (Bewerbungs-Tracker).
Pebio erstellt deine Unterlagen. Verschicken und Nachweisen musst du deine Bewerbungen selbst.
Häufige Fragen zum Vermittlungsbudget
Ich habe schon gekauft. Kann ich das noch einreichen?
Ehrlich gesagt: in der Regel nicht. Der Antrag muss gestellt sein, bevor dir Kosten entstehen, eine nachträgliche Übernahme ist nicht möglich. Was du bereits selbst bezahlt hast, kann aber unter Umständen als Werbungskosten in deine Steuererklärung.
Wird mein Antrag sicher bewilligt?
Nein. Das Vermittlungsbudget ist eine Ermessensentscheidung. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Wie viel wird übernommen?
Das entscheidet deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter. Wir können dazu keine Zusage machen.
Muss ich die Bewerbungen selbst verschicken?
Ja. Pebio erstellt deine Unterlagen. Versand und Nachweis liegen bei dir.
Gilt das für alle Pakete?
Ja. Den Antrag stellst du für jedes Paket auf dieselbe Weise. Deine Bewerbungsliste kannst du im Kundenportal (Bewerbungs-Tracker) exportieren.
Gilt das auch beim Jobcenter?
Ja. Das Jobcenter nutzt das Vermittlungsbudget über § 16 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III, auch für Menschen im Grundsicherungsgeld. Alte Bescheide und Formulare mit dem Wort „Bürgergeld“ bleiben gültig.
Bald kannst du bei uns starten
Pebio öffnet in Kürze. Trag dich auf die Warteliste ein, dann sagen wir dir Bescheid.
Auf die WartelisteQuellen
- § 44 SGB III (gesetze-im-internet.de)
- § 16 SGB II (gesetze-im-internet.de)
- Vermittlungsbudget: Übersicht der Bundesagentur für Arbeit
- eService Bewerbungskosten (Online-Antrag), Bundesagentur für Arbeit
- Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab (Bundesagentur für Arbeit)
Stand: 03.10.2026
Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein die Entscheidung deiner Agentur für Arbeit, deines Jobcenters oder deines Finanzamts.